Zwangsversteigerungen – Immobilen unter ihrem Verkehrswert erwerben

Gepostet von admin | Gepostet in Erwerb | Gepostet am 12. Dez 2011

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Seit einigen Jahren steigen die Zuwachsraten für Zwangsversteigerungen bei Immobilien und Liegenschaften wie Wohnhäuser und Wohnungen stetig an. Zwangsversteigerungen werden immer dann von den Kreditgebern, in den meisten Fällen Hypothekenbanken, eingeleitet, wenn die Eigentümer den Kredit nicht mehr tilgen können. Die finanziellen Folgen für die Eigentümer, die durch die Zwangsversteigerung entstehen, sind tragisch – zum einen platzt ihr Traum von den eigenen vier Wänden, zum anderen bleiben sie zudem meistens auch noch auf einer großen Schuldsumme sitzen, da ihre Schulden mit der Erlöse durch die Zwangsversteigerung nicht vollständig getilgt werden können. Dies liegt vor allem daran, dass die Immobilien, die bei den Amtsgerichten zur Zwangsversteigerung freigegeben werden, in den meisten Fällen deutlich unter ihrem Verkehrswert veräußert werden. Viele Personen, die heutzutage auf der Suche nach günstigem Wohneigentum sind, nutzen die Möglichkeit um durch die Zwangsversteigerung Immobilien möglichst unter ihrem eigentlichen Verkehrswert zu erwerben.

Auch wenn Zwangsversteigerungen eine gute Möglichkeit bieten, um Immobilien weit unter ihrem eigentlichen Wert zu erwerben, gilt einiges zu beachten. So sollten bei Interesse an einer Immobilie, die zu Zwangsversteigerung freisteht, vorher Informationen über das Haus und das Grundstück eingeholt werden. Deshalb ist es sinnvoll, vor dem Termin einen Blick in den Grundbuchauszug der betreffenden Immobilien zu werfen. Der Grundbuchauszug liegt der Versteigerungsakte bei. In dem Grundbuchauszug sind wichtige Angaben wie beispielsweise der eigentliche Verkehrswert der Immobilie oder Angaben zu eventuellen Baumängeln enthalten. Zudem sollte beim Durchschauen der Grundbuchakte darauf geachtet werden, ob etwaige Belastungen wie beispielsweise Dauerwohnansprüche Dritter für die betreffende Immobilie eingetragen sind.

Ideal ist es, wenn die Gläubigerbank Besichtigungstermine vor dem Versteigerungstermin anberaumt. Dies sollten in jedem Falle wahrgenommen werden.

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